Im Helmut-Turck-Zentrum sind ab dem 11.05.2020 wieder Besuche im Rahmen der überarbeiteten CoronaSchutzVO des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW möglich.
Von Seiten der Pflegeeinrichtungen sind allerdings eine Vielzahl organisatorischer Maßnahmen erforderlich, um den Anforderungen aus der obigen Verordnung nachzukommen.
Die Besuche müssen in dafür vorzuhaltenden gesonderten Schutzbereichen durchgeführt werden. Besuche in den Wohnbereichen sind weiterhin nur in Ausnahmesituationen zu ermöglichen. Eine Ausnahmesituation ist u.a. eine Situation im Rahmen einer Sterbebegleitung. Besuche müssen im Vorfeld geplant und koordiniert werden. Bei 4 Wohnbereichen bzw. 134 Pflegeplätzen im Helmut-Turck-Zentrum können nicht alle Besuche gleichzeitig oder sofort hintereinander stattfinden. Der Besuch muss registriert werden. Eine kurze Gesundheitsprüfung des Besuchenden wird neben einer Hygieneeinweisung durchgeführt. Max. können 2 Besuchende gleichzeitig einen/eine Bewohner*in besuchen. Auch Fragen zum eigenen Gesundheitszustand und zu möglichen Covid-19-Kontakten innerhalb der letzten 14 Tage müssen von den Besuchenden beantwortet werden. Im Nachgang des Besuches müssen vor dem Beginn des folgenden Besuches Desinfektionsarbeiten sichergestellt sein.
Wichtig ist und war, dass die Isolation der Bewohner*innen beendet. wurde. Das MAGS regierte mit dieser Neuregelung auf die zahlreichen Beschwerden vieler Angehöriger. Diese haben das Besuchsverbot als unverhältnismäßig begründet.