Neuregelung Kinderbetreuung Schlüsselpersonen

23.03.2020

Liebe Eltern,

unser Familienministerium hat wichtige Änderungen für die Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, und zur Betreuung am Wochenende beschlossen.

Die Änderungen besagen in aller Kürze:

- Anspruch auf Betreuung besteht jetzt auch, wenn nur ein Elternteil Schlüsselperson ist.
- Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.
- Eine Wochenendbetreuung wird ab dem 23.03.2020 sichergestellt.

In einem ergänzenden Elternbrief vom 22.03.2020 richtet sich das Familienminsterium jedoch mit einem Appell an die Eltern. Aus Infektionsschutzgründen sollte die Inanspruchnahme dieser Neuregelung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben. Eltern sollen ihre Kinder nur dann in die Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege bringen, wenn sie die Betreuung wirklich nicht selbst wahrnehmen oder anderweitig verantwortungsvoll - nach den Empfehlungen des RKI - organisieren können.

Den exakten Wortlaut finden sie unter www.awo-ha-mk.de zum Download.
Über weitere Änderungen werden wir sie fortlaufend informieren.

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