Vorübergehende Pflege und Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, wenn z.B. die Pflegeperson in Urlaub ist oder anderweitig verhindert; kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Bei einer vorhandenen Pflegestufe finanziert die Pflegekasse mindestens vier Wochen pro Jahr, unter bestimmten Bedingungen ist eine Verlängerung möglich.
Vorübergehende Pflege und Betreuung in einer Pflegeeinrichtung bei Verhinderung der Pflegeperson; kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden.
Dauerhafte Pflege und Betreuung in einem Altenheim bzw. Seniorenzentrum. Dabei wird der Bewohner mit allem versorgt, was sein Pflegezustand notwendig macht. Gleichzeitig finden Beschäftigung und Betreuungsangebote statt. Die Wäscheversorgung, Speiseversorgung, Reinigung und andere Haushaltsdienstleistungen werden ebenfalls geleistet.
- Ambulante Pflege
- Ambulante Wohngemeinschaften
- Tagespflege
Informationen zu Wohnen im Alter als PDF
Informationen zur Tagespflege als PDF
Ab dem 1.1.2017 gelten in Deutschland statt der drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Hierbei wird nicht mehr der Hilfebedarf in Zeit gemessen, sondern der Grad der Selbstständigkeit in unterschiedlichen Feldern. Erstmals werden dabei auch kognitive Einschränkungen (z.B. bei Demenz) deutlich berücksichtigt. Die Überleitung bestehender Pflegestufen in die Pflegegrade findet automatisch statt.
Der Pflegesatz ist die monatliche Vergütung des Pflegeheims für die erbrachten Leistungen in der jeweiligen Pflegestufe.
Er setzt sich zusammen aus allg. Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten.
Leistungen
Allg. Pflegeleistungen, z. B.:
- Durchführung der Körperpflege
- Hilfestellung beim Bekleidungswechsel
- Hilfestellung bei den Mahlzeiten
- Hilfestellung bei der Mobilisation
Med. Behandlungspflege, z. B.:
- Verlaufskontrollen z. B. Puls, Blutdruck
- Bereitstellen u. Verabreichen von Medikamenten
- Neubeschaffung von Medikamenten
- Ausführen von ärztl. Verordnungen
Soziale Betreuung, z. B.:
- psychosoziale Lebensberatung
- aktive Unterstützung beim Heimeinzug
- Beratung rund um das Heim
- Kontaktpflege mit Betreuern
Unterkunft:
- Miete für die Zimmer
- Reinigung der Zimmer
- Bereitstellen von Bett- und Tischwäsche
- Reinigung der Wäsche
Verpflegung:
- 3 Hauptmahlzeiten und 2 Zwischenmahlzeiten
Abwesenheitsregelung:
- bei Abwesenheit (Krankenhaus, Urlaub usw.) von mehr als 5 Tagen erhält der Bewohnerinnen und Bewohner eine Rückerstattung.
Investitionskosten, z. B.:
- Instandhaltungskosten des Hauses
- Erneuerung des Mobiliars und der Geräte
- Umbaumaßnahmen
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen. D.h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.
Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten sollen. Der für sie bestellte Betreuer erhält (unter gerichtlicher Aufsicht) die Vertretungsmacht nach außen. Im Innenverhältnis zur betreuten Person ist er zur Beachtung des Willens verpflichtet. Die Betreuung wurde durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz eingeführt und wird in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird (§ 1896 BGB).
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, richtet sich nach der jeweiligen (nationalen) Rechtsordnung.
Ein privatrechtlicher Vertrag, der i.d.R. unbefristet abgeschlossen wird.
Aus Bewohnersicht: Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats in schriftlicher Form. Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Vertragsverhältnisses kann die Bewohnerin/der Bewohner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Aus Einrichtungssicht: Im Regelfall nur aus wichtigen Gründen wie Zahlungsverzug. Im Übrigen ist eine Kündigung bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des nächsten Monats zulässig.
Das Vertragsverhältnis endet mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.
Die Beantragung der Pflegegrade findet bei der Pflegekasse (Krankenkasse) statt. Lassen Sie sich in einer Pflegeberatungsstelle, durch einen ambulanten Pflegedienst oder in unseren Seniorenzentren beraten. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Nach der Beantragung meldet sich nach ca. 6-8 Wochen ein Prüfer des medizinischen Dienstes und führt einen Hausbesuch zur Einstufung durch. Danach ergeht ein entsprechender Bescheid.
Leistungen – Kosten Pflegeheim
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt. Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim, auch Gesamtheimentgelt genannt, setzen sich zusammen aus: den Kosten für die Pflege (Pflegekosten, Pflegesatz), den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (U & V), den Kosten für die Ausbildung der Auszubildenden (Ausbildungsumlage) und den Investitionskosten.
Gegebenenfalls können den Bewohnern für Zusatzleistungen weitere Kosten in Rechnung gestellt werden, wenn diese vereinbart waren. Sämtliche Kosten in einer Wohn- und Betreuungseinrichtung können sich ändern. In der Regel kommt es zu Kostensteigerungen.
Pflegekosten / Pflegesatz
Sämtliche Kosten für pflegerische Leistungen und Maßnahmen zur medizinischen Behandlungspflege werden in den Pflegekosten (Pflegesatz) zusammengefasst. Der Pflegesatz wird von den Einrichtungen aber nicht allein festgesetzt, sondern mit den Kostenträgern verhandelt, also den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern. Die für die Pflegeleistungen je nach Pflegegrad des Bewohners anrechenbaren Kosten werden direkt mit der zuständigen Pflegekasse als sogenannte Pflegesachleistung abgerechnet. Die Pflegekasse zahlt aber nur bestimmte, im Gesetz je Pflegestufe festgeschriebenen Sätze. Diese decken in der Regel nur einen Teil der Gesamtpflegekosten ab. Der überschießende Teil ist von den Betroffenen selbst zu tragen. Man bezeichnet die Pflegeversicherung deshalb auch als „Teilleistungssystem“ oder „Teilkaskoversicherung“.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung („Betriebskosten“)
Die Unterkunftskosten beinhalten Freizeitveranstaltungen, die Kosten für Wärme, Strom, Wasser und die Wartung. Sie sind nicht zu vergleichen mit einer Miete, sondern eher mit den Betriebskosten einer Wohnung. Die Verpflegungskosten entstehen für die gesamte Verpflegung des Bewohners. Dazu können z.B. auch Kosten für das Personal zählen, das die Verpflegung zubereitet und anrichtet sowie sonstige Erstellungskosten. Wird der Bewohner per Sonde ernährt, so sind geringere Kosten anzusetzen.
Sonderfall Investitionskosten („Kaltmiete“)
Die Investitionskosten stellen die eigentliche „Kaltmiete“ dar, also die Kosten für den Wohnraum. Sie werden erhoben für die Beschaffung der Immobilie, für alle anderen Anlagen und betrieblichen Güter wie Betten, Tische, Stühle, Küchen, aber auch Fahrzeuge etc. Hinzu kommen die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung. Die Bereitstellung der Einrichtung kann durch Bau oder Kauf der Immobilie nebst Ausstattung entstehen, aber auch durch Anmietung oder Pacht. Durch die Umlage dieser Kosten auf die Bewohner wird die Immobilie refinanziert, ähnlich wie dies ein Vermieter gegenüber seinen Mietern durch Abrechnung des Mietzinses handhabt.
Leistungen
Allg. Pflegeleistungen, z. B.:
- Durchführung der Körperpflege
- Hilfestellung beim Bekleidungswechsel
- Hilfestellung bei den Mahlzeiten
- Hilfestellung bei der Mobilisation
Med. Behandlungspflege, z. B.:
- Verlaufskontrollen z. B. Puls, Blutdruck
- Bereitstellen u. Verabreichen von Medikamenten
- Neubeschaffung von Medikamenten
- Ausführen von ärztl. Verordnungen
Soziale Betreuung, z. B.:
- psychosoziale Lebensberatung
- aktive Unterstützung beim Heimeinzug
- Beratung rund um das Heim
- Kontaktpflege mit Betreuern
Unterkunft:
- Miete für die Zimmer
- Reinigung der Zimmer
- Bereitstellen von Bett- und Tischwäsche
- Reinigung der Wäsche
Verpflegung:
- 3 Hauptmahlzeiten und 2 Zwischenmahlzeiten
Abwesenheitsregelung:
- bei Abwesenheit (Krankenhaus, Urlaub usw.) von mehr als 5 Tagen erhält der Bewohnerinnen und Bewohner eine Rückerstattung.
Investitionskosten, z. B.:
- Instandhaltungskosten des Hauses
- Erneuerung des Mobiliars und der Geräte
- Umbaumaßnahmen
Investitionskosten sind ein eigenständiger Bestandteil der Finanzierung von Pflegeheimen. Sie dienen der Refinanzierung der Kosten, die für die Nutzung des Gebäudes und für Anlagegüter anfallen, die für den Betrieb des Pflegeheims notwendig sind. Man unterscheidet zwischen den Kosten, die der Einrichtungsträger aufzuwenden hat, um die für den Betrieb der Pflegeeinrichtung notwendigen Gebäude zu errichten, um die Gebäude instand zu halten, um – falls das Objekt von einem Investor gemietet oder gepachtet wurde – Mieten und Pacht zu finanzieren sowie um sein Kapital zu verzinsen und einen Unternehmergewinn zu erwirtschaften. Sie sind vergleichbar mit den Ausgaben der Wohnungs- oder Hauseigentümer für Investitionen wie Neubau, Ausbau, Renovierung, Anschaffungen und Eigenkapitalverzinsung.
Die Investitionskosten können prinzipiell auf die Bewohner von Pflegeheimen umgelegt werden. Da sie sich in den vergangenen Jahren zu einem großen Kostenfaktor entwickelt haben, spricht man oft von einem „zweiten Heimentgelt“ neben den so genannten „Hotelkosten“ für Unterkunft und Verpflegung. Geregelt sind die Investitionskosten insbesondere in § 82 SGB XI „Finanzierung der Pflegeeinrichtungen“.
Bei der Wäsche muss man zunächst einmal unterscheiden zwischen den persönlichen Bekleidungsstücken und der so genannten Flachwäsche. Zu den persönlichen Bekleidungsstücken zählt die Körperbekleidung, also die Ober- und Unterwäsche. Zur Flachwäsche zählen die flachen Wäschestücke wie Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher, Waschlappen. Wer in eine Senioreneinrichtung zieht, möchte wissen, wie es um diese Dinge steht. Was er mitnehmen kann und was er mitnehmen muss. Hier gibt die Pflegeeinrichtung Auskunft.
Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – selbst wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war.
Muss ein Elternteil im Heim untergebracht werden, sind die Kosten häufig so hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen. Zunächst zahlt der Sozialhilfeträger. Er fordert das Geld später aber von den Kindern zurück. Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird ein Selbstbehalt von 1.800 Euro abgezogen. Der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie liegt bei 3.240 Euro. Unterhaltsansprüche eigener Kinder haben Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen der eigenen Eltern. Auch das Vermögen der Kinder muss bis zu einer Schongrenze für den Unterhalt ausgegeben werden. Eine angemessene, selbst genutzte Immobilie gehört zum Schonvermögen der Kinder.
Eine genaue Berechnung erfolgt auf der Basis der aktuellen finanziellen Verhältnisse.
Wichtig ist, dass der Hilfebedarf rechtzeitig dem Sozialhilfeträger mitgeteilt wird, also spätestens bei Aufnahme in einer stat. Einrichtung. Sozialhilfe wird nicht rückwirkend gewährt. Bedenken Sie, dass das Amt erst leistet, wenn ihm die Notlage bekannt wird.
Sobald Sie Kontakt mit dem zuständigen Sozialhilfeträger aufgenommen haben, werden Sie sämtliche Unterlagen für die Antragstellung von dieser Behörde bekommen.
Hilfestellung in Kostenfragen erhalten Sie in unseren Seniorenzentren. Vereinbaren Sie einfach einen Besichtigungs- und Beratungstermin. Sobald Sie sich für eine Einrichtung entschieden haben, unterstützen unsere Mitarbeiter vor Ort bei den notwendigen Formalitäten.
Zudem gibt es in vielen Gemeinden unabhängige Beratungszentren (Pflegestützpunkte). Sie können sich auch an die Pflegeberatung der AWO wenden: www.awo-pflegeberatung.de
Lage, Ambiente, Geruch, Freundlichkeit der Mitarbeiter, Betreuungsangebote, kulturelle Angebote, Speisenangebot, besondere Kostformen, Dienstleister, Ehrenamtliche, besondere Angebote für demenziell veränderte Menschen und Sterbebegleitung. Die Bewertungen des MDK können ebenfalls hilfreich sein. Auf jeden Fall sollten Sie ein Beratungsgespräch führen, ggfls. Hilfe bei einer Pflegeberatungsstelle.
Die Wahl des Seniorenzentrums ist grundsätzlich frei.
In der Regel erhalten Sie eine Liste der Dinge, die Sie mitbringen müssen.
Dies sind: Alle wichtigen persönlichen Unterlagen und Papiere (z.B. Pass, KVK und Unterlagen zum Gesundheitszustand/Erkrankungen, Rentenbescheid, Pflegeeinstufung, Kontokarten und -Unterlagen, Sparbuch, Versicherungen, Familienstammbuch/Geburtsurkunde etc.)
- Brille: Lesebrille, Sonnenbrille
- Zahnprothesen
- Bargeld
- Kalender
- Nachtwäsche
- Unterwäsche
- Socken, Strümpfe, Strumpfhosen, Kompressionsstrümpfe
- Hausanzug, Jogginganzug
- Morgenmantel
- Jacken, Mäntel, Hosen, Blusen, Hemden, T-Shirts, Röcke, Kleider, Mützen,
- Hut, Schal, Handschuhe
- Erinnerungsstücke / Lieblingsstücke
- Handtaschen, ihren Schmuck
- Waschlappen, Handtücher, Duschtücher
- Hygieneartikel wie Duschgel, Shampoo, Spiegel, Deodorant, Cremes,
- Rasierapparat
- Nagelfeile / Nagelschere
- Wenn möglich und gewünscht evtl. Bettwäsche
- Möbel in Absprache mit dem Seniorenzentrum (Regal, Sessel, Kommode)
- Bilder und Fotoalben
- Bücher
- Radio, Fernseher, CD-Spieler, evtl. Laptop
- evtl. Kaffeemaschine und etwas Geschirr
In der Regel können Sie sämtliche bestehende Versicherungen kündigen. Wir empfehlen den Fortbestand einer privaten Haftpflichtversicherung und ggf. einer reduzieren Hausratversicherung.
Vor Einzug müssen Sie Ihre alte Wohnung kündigen, auflösen, die Mitnahme bestimmter Möbel ins Heim im Vorfeld mit der Einrichtung abklären und den Umzug organisieren (private Hilfe oder Umzugsunternehmen).
Sie müssen bestehende Verträge prüfen und ggf. kündigen: z.B. Strom, Wasser, Gas, ggf. Telefon, Internet, Kabel, ggf. Hausratversicherung u.a.
Sie müssen einen Postnachsendeantrag stellen und die Adressänderung bekannt geben bei allen wichtigen Stellen (Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse, ggf. anderen Behörden, bei ihrem Geldinstitut, GEZ, etc.).
Alle ihre persönlichen Sachen (Unterlagen, Dokumente, Kleidung, Wertsachen, Kosmetik-/Hygieneartikel, etc.) Möbel- und Erinnerungsstücke zusammenstellen, die sie mitnehmen möchten, können und sollen.
Beigefügt ist eine Übersicht, aus der die Pflichtdokumente entnommen werden können.
Siehe Anlage - fehlt!!!
Im Grundsatz ist gegen Zahlung des Heimentgelts eine Reservierung möglich. Hier entscheidet die Einrichtungsleitung vor Ort.
Wir gewährleisten Ihnen eine Aufnahmesituation innerhalb von 24 Stunden über 365 Tage.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), bei der die AWO Mitglied ist, hat eine Checkliste zur Auswahl eines Seniorenheims herausgegeben, die wir Ihnen empfehlen.
Ja! Alle AWO WW Seniorenzentren verpflichten sich zur Achtung und Sicherstellung eines selbstbestimmten Lebens im Heim. Bei Einzug wird mit Ihnen über Ihre persönlichen Gewohnheiten und Wünsche gesprochen und diese werden dann bei der Planung der täglichen Abläufe berücksichtigt.
Klären Sie diese Frage direkt im Vorfeld Ihres Kurzzeitpflegeaufenthaltes und besprechen Sie schon zu Beginn der Kurzzeitpflege die Möglichkeiten und die Bedingungen eines Übergangs in die vollstationäre Pflege.
Sie sind auch in einem Seniorenzentrum ein freier Mensch und können sich jederzeit frei bewegen. Ausnahmen von diesem Grundrecht müssen durch vorübergehende krankheitsbedingte Notwendigkeiten begründet sein. Solche „freiheitsentziehenden Maßnahmen" müssen richterlich genehmigt werden.
In unseren Seniorenzentren ist in den Bewohnerzimmern eine Grundausstattung an Mobiliar vorhanden (z.B. Pflegebett), die Sie in Absprache mit der Einrichtungsleitung durch eigene Möbelstücke und Gegenstände ergänzen können, so dass Ihr Zimmer auch zu einen Zuhause für Sie wird.
Sie können Jederzeit Besuch empfangen. Aus Sicherheitsgründen öffnen sich allerdings die elektrischen Zugangstüren in den frühen Morgenstunden und am späteren Abend von außen nicht mehr automatisch, so dass Besucher klingeln müssen.
Grundsätzlich können Sie vor Einzug klären, dass für Sie nur ein Einzel- oder Doppelzimmer in Frage kommt. Je nach Belegung des Seniorenzentrums kann es allerdings sein, dass man Ihnen nur einen Platz in einem Doppelzimmer anbieten kann. Sie können sich dann i.d.R. auf eine Warteliste für ein Einzelzimmer setzten lassen und dann zu einem späteren Zeitpunkt umziehen.
Die Möglichkeit des Zimmerwechsels ist grundsätzlich gegeben, hängt allerdings u.a. von der Belegungssituation und weiteren pflegefachlichen Faktoren ab. Den Wunsch nach einem Zimmerwechsel sollten Sie mit Ihrer Pflegefachkraft, der Pflegedienstleitung oder Einrichtungsleitung besprechen.
Wichtig ist, dass alle Kleidungsstücke gekennzeichnet werden, damit wir sicher gehen können, dass Sie Ihre Wäschestücke auch wieder zurück erhalten. Auf diese Weise können wir Ihre Wäschestücke besser nachverfolgen. Bei einem Beratungsgespräch in unseren Seniorenzentren werden wir Sie gern näher darüber informieren.
Unsere Zimmer verfügen über einen Telefonanschluss, Internetfähigkeit entweder über Wireless LAN oder über einen Provider Ihrer Wahl. Einen Fernseher können wir Ihnen gegen eine geringe Leihgebühr zur Verfügung stellen oder Sie bringen diesen einfach mit.
Grundsätzlich ja, in Absprache. Wichtig ist, dass die Pflege und Betreuung vom Bewohner oder Angehörigen übernommen wird. Haustiere müssen ein „Gesundheitszeugnis" haben.
Gerne beraten wir Sie hierüber persönlich, da die Interessen unserer Bewohner sehr individuell sind. Vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns.
Die grundsätzliche Wahlfreiheit betrifft auch die Auswahl der externen Dienstleister, sofern diese bereit sind, auch bei höherer Pflegebedürftigkeit und Mobilitätseinschränkungen in die Einrichtung zu kommen.
Die Menge des Pflegepersonals hängt von der Anzahl der bei uns lebenden Bewohner sowie deren Ausprägung der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) ab. Mindestens die Hälfte ist examiniert. Alle sind geschult und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
Die Personalbesetzung in den Schichten ist jeweils abhängig von der Zahl und den Pflegebedarfen der Menschen sowie baulich-architektonischen Gegebenheiten. Deshalb kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich wird das Pflegepersonal in seiner Gesamtzahl mit den Pflegekassen verhandelt.
Wir pflegen ganzheitlich und individuell unter Berücksichtigung ihrer Lebensgeschichte, Gewohnheiten Wünsche und Bedürfnisse. Dabei ist es uns wichtig noch vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern. Grundsätzlich werden unsere Bewohner von geschulten Pflegekräften nach fachlichen Standards versorgt und gepflegt.
Die freie Arztwahl bleibt auch erhalten, wenn Sie in unser Seniorenzentrum ziehen. Wir kümmern uns im Bedarfsfall darum, dass der Arzt ins Haus kommt oder organisieren den Besuch in der Praxis. Bei den Visiten im Haus begleiten wir den Arzt oder setzen uns mit ihm in Verbindung, um Medikation prüfen zu lassen, bei Auffälligkeiten oder zu Regeluntersuchungen.
Es gibt 4 Mahlzeiten pro Tag. Hinzukommen die Zwischenmahlzeiten und die Spätmahlzeit bei gewissen Erkrankungen.
Die Essenzeiten sind sehr unterschiedlich in den Seniorenzentren; in der Regel für das Frühstück zwischen 7:30 und 9:30 Uhr, das Mittagessen ab 12 Uhr, Kaffeezeit ca. um 15 Uhr und Abendessen ab 18 Uhr. Natürlich können diese Zeiten individuell (z.B. bei einem Arztbesuch) verschoben werden.
Grundsätzlich ist eine frische Küche, die die Wünsche und Bedürfnisse unserer Bewohner berücksichtigt, für uns wichtig. Daher wird das Essen vor Ort zubereitet.
Uns ist es wichtig, dass die Mahlzeiten einen geselligen Mittelpunkt des Tages bilden. Daher bieten wir in unserem Seniorenzentrum die Möglichkeit, die Speisen gemeinsam einzunehmen. Sollte es der Gesundheitszustand oder andere Gründe nicht zulassen, können Sie Ihre Mahlzeiten auch im Zimmer einnehmen.
Beispiel: Speiseplan als PDF
Ja sobald die bekannt sind kann die Hauswirtschaft darauf reagieren und eine Alternative anbieten. Wenn es möglich ist, wird mit dem Bewohner besprochen, welche Alternativen es gibt. Wenn es aufgrund des Krankheitsbildes nicht möglich ist, wird eine entsprechende Alternative bereitgestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind soweit geschult, dass sie Auskunft geben können.
- Wasser
- Kaffee
- Tee
Die AWO überprüft im Rahmen ihres Qualitätssystems regelmäßig das Seniorenzentrum und lässt sich jährlich freiwillig durch eine Zertifizierungsgesellschaft überprüfen. Zudem prüfen die Heimaufsichten und der MDK jährlich die Qualität von Seniorenzentren. Die Ergebnisse solcher Prüfungen können Sie im Internet einsehen.
Das Seniorenzentrum ist zertifiziert nach den Qualitätsmanagementnormen DIN EN ISO 9001 und den bundeseinheitlichen AWO-Normen. Dieses Zertifikat und die Einhaltung dieser Normen werden jährlich über eine Zertifizierungsgesellschaft und den Bundesverband der AWO geprüft.
Jährlich werden in unseren Seniorenzentren Fortbildungspläne für die notwendigen Fort- und Weiterbildungen erstellt. Es finden regelmäßig Inhouse-Schulungen statt und es werden passgenaue Weiterbildungen über unser eigenes Lotte-Lemke-Bildungswerk organisiert. Diese Schulungen beinhalten nicht nur die gesetzlich geforderten Schulungen zu Hygiene, technischen Ausstattungen, Lebensmittelumgang oder gesetzlichen Änderungen. Die Fortbildungen beinhalten ebenso fachliche Standards, neue Entwicklungen in der Betreuung oder im der Versorgung von dementiell veränderten Menschen.
Grundsätzlich bieten wir Einzel- und Gruppenbetreuung an: Einzelbetreuung kann die Begleitung bei einem Spaziergang sein, das Vorlesen der Tageszeitung oder einfach nur ein kleines Pläuschchen. Gruppenangebote sind sehr vielfältig. Sie reichen vom gemeinsamen Singen oder Tanzen, Gymnastik, Spielen bis hin zu Ausflügen und jahreszeitlichen Feiern. Bei uns bestimmen Sie die Freizeitgestaltung mit.
Neben den Freizeitangeboten werden gezielte Beschäftigungsangebote etwa zur Förderung und Forderung der Bewohner, zur Wiedergewinnung der eigenen Mobilität, der Feinmotorik, der kognitiven Fähigkeiten oder der Geselligkeit gemacht.
Demenz ist ein Sammelbegriff für verschiedene Erkrankungen, infolge derer die geistige Leistungsfähigkeit absinkt. Dies äußert sich zum Beispiel in nachlassendem Erinnerungsvermögen und verringerter Denkleistung. Oftmals verändert sich auch die Persönlichkeit des Betroffenen. Eine Demenz kann dabei sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Grundsätzlich wird in unserem Seniorenzentrum auf diese unterschiedliche Ausprägung eingegangen und die Bewohner entsprechend ihrer Fähigkeiten versorgt.
Morbus Parkinson ist eine Erkrankung des Nervensystems, bei der bestimmte Nervenzellen im Gehirn absterben, welche den, für die Bewegungskontrolle notwendigen Botenstoff produzieren. Die Übertragung dieser Botenstoffe ist dadurch vermindert, was zu verlangsamten Bewegungen und häufig ein unkontrolliertes Zittern der Hände führt. Die betroffenen Bewohner haben oft eine verminderte Mimik und ein (scheinbar) verlangsamtes Reaktionsvermögen.
Multiple Sklerose ist eine entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, also des Rückenmarks und Gehirns. Diese Entzündung wird durch eine Abwehrreaktion gegen körpereigenes Gewebe hervorgerufen. Führen kann dies zu verschiedensten Folgeerscheinungen, von Sehstörungen bis hin zu Lähmungserscheinungen.
Persönlicher Kontakt
Kalender
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Mittagstisch am Hüttenplatz
In der AWO-Begegnungsstätte am Hüttenplatz 44 in Hagen-Haspe gibt es jeden Mittwoch einen leckeren Mittagstisch. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten: 02331/41477 ...