Die Bundesregierung verabschiedet Ausbildungsreform – Das Helmut-Turck-Zentrum informiert.
Das geplante Reformvorhaben aus dem Koalitionsvertrag der großen Koalition ist nun verabschiedet. Die Ausbildungen der Altenpflege, der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege werden ab 2020 zum ersten Mal zusammengelegt.
Hintergrund dieses Bestrebens ist neben dem Vorhaben den Pflegeberuf im Allgemeinen attraktiver zu gestalten, auch das europäische Bestreben, Bildungswege in Europa zu vereinheitlichen. Denn in vielen europäischen Ländern ist der Pflegeberuf bereits akademisiert worden. Deutschland ist hier nur im hinteren Feld anzutreffen. Insbesondere in Deutschland haben soziale Berufe ein traditionell eher geringes Ansehen und werden im Vergleich zu anderen Berufsgruppen, insbesondere der in der freien Wirtschaft, zudem noch schlechter bezahlt. Das soll sich nun ändern.
Die Ausbildung zur Alten- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bleibt erhalten und wir in Form einer zweijährigen generalistischen Ausbildung und einem Jahr der separaten Ausbildung fortentwickelt. Allerdings bleibt vor allem für den Bereich der Altenpflege zu befürchten, dass sich zukünftige Auszubildende nach zwei Jahren Grundausbildung tendenziell auch aus diesem Grunde eher für die besser bezahlten Ausbildungsabschlüsse entscheiden. Und das sind weiter die Bereiche der Kranken- bzw. der Kinderkrankenpflege.
Besonderer Aufmerksamkeit wird zudem dem Umstand des aktuellen Ausbildungsniveaus gewidmet werden müssen. Die Gruppe derjenigen Auszubildenden, die derzeitig Probleme mit den aktuellen Lernanforderungen im Rahmen der Altenpflegeausbildung haben, ist in den vergangenen Jahren eher größer statt kleiner geworden. Denn sicher ist, dass die Anforderungen im Rahmen der zukünftigen Grundausbildung im Hinblick auf den Bereich der Altenpflege steigen werden. Dem europäischen Anspruch einer 3jährigen generalistischen Ausbildung ist die Bundesregierung nicht nachgekommen. Auch die Finanzierung der Ausbildung bleibt noch unklar. Lerninhalte und Einsatzorte der Schülerinnen und Schüler werden in einer Verordnung geregelt, die dem Bundestag bis zur Sommerpause 2018 vorliegen soll. Ohne die Verordnung kann das Gesetz nicht in Kraft treten.
Positiv ist in jedem Fall hervorzuheben, dass flächendeckend kein Schulgeld mehr zu zahlen ist. Dagegen stellt sich aber die Finanzierungsfrage der höheren Ausbildungskosten und vor allem, wer diese tragen wird. Nach sechs Jahren sollen die Erfahrungen mit der Reform ausgewertet werden und der Bundestag neu entscheiden können, ob es bei der Zwei-Plus-Eins-Regelung bleibt oder doch die Generalistik kommt.
Wer zu diesem Thema Fragen hat, kann sich an das Helmut-Turck-Zentrum unter der Telefonnummer 02331/368-50 wenden. Ansprechpartner ist u. a. die Einrichtungsleitung Ulrich Goldmann.