Beratung und Wohnen
Die Mitarbeiter bieten sowohl telefonische als auch persönliche Beratung in lebenswichtigen Bereichen an. Dazu gehören unter anderem
- Ableistung von Geldstrafen
- Haftvermeidung
- Erlangung vorzeitiger Haftentlassung
- Kontakt mit Behörden
- Arbeits- und Wohnungssuche
- Überschuldung
- Vermittlung in Spezialangebote und in andere Fachdienste
- Aufbau eines Halt gebenden sozialen Netzes
- Sinngebende Freizeitgestaltung
- Psychosoziale Probleme
- .. und viele weitere Alltagsfragen
Unsere Büros sind in der Regel von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr für Beratungsgespräche geöffnet. Aber auch darüber hinaus können in Einzelfällen telefonische Terminvereinbarung getroffen werden.
Zu dem Angebot des Hauses zählt ein Hafturlauberzimmer, welches nach modernem Standard möbliert und mit TV, Radio, Heißwasserkocher und Kühlschrank ausgestattet ist. Bettwäsche und Handtücher werden ebenfalls gestellt. Lediglich für die eigene Verpflegung muss selbst gesorgt werden.
Die Kosten für einen Hafturlaub entnehmen Sie bitte dem Punkt „Kosten“ weiter unten. Grundsätzlich muss der erste Hafturlaub unter der Woche stattfinden, damit die Mitarbeiter sich auch Zeit für das gemeinsame Gespräch nehmen können.
Eine weitere Möglichkeit, um in diesem Bereich Hilfe zu bekommen, bieten die 9 Übergangszimmer. Sie sind nach modernem Standard möbliert, inkl. Kühlschrank und helfen Betroffenen bei der Vermeidung drohender Obdachlosigkeit. Diese Zimmer müssen regulär angemietet werden. Für ALG II-Empfänger übernimmt in der Regel das Jobcenter die Kosten.
Weiter unten finden Sie weitere Informationen zu den Aufnahmebedingungen.
Teilstationäres Wohnen nach § 67 SGB XII
Der teilstationäre Bereich bietet den Interessierten mit 16 Wohneinheiten und Bezugsbetreuern umfassende Hilfen im Alltag. Diese sind für die Wiedereingliederung aus der Haft von weichenstellender Bedeutung. Interessierten steht ein voll möbliertes Einzelzimmer nach modernem Standard mit eigenem Kühlschrank zur Verfügung. Die Zimmer sind in Wohngruppen von zwei bis sechs Personen eingeteilt. Diese Wohngruppen teilen sich gemeinsam eine Küche sowie eine Nasszelle und ein bis zwei Toiletten.
Jedem Bewohner steht mindestens eine Bezugsperson aus dem Mitarbeiterteam zur Seite. Es finden regelmäßige Einzelgespräche sowie gemeinsame Behördengänge und Freizeitveranstaltungen statt.
Die Büros der Bezugspersonen sind werktags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr (zum Teil auch länger) sowie Sonntags von 10:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Termine außerhalb dieser Zeiten und am Wochenende können persönlich vereinbart werden.
Am Tag des Einzuges sollte sich der Bewohner auf direktem Weg in die Einrichtung begeben. Denn noch an demselben Tag müssen folgende Ämtergänge stattfinden: Anmeldung beim Bürgeramt und Krankenkasse sowie Leistungsbeantragung beim Jobcenter/Arbeitsamt. Dabei kann im Bedarfsfall auch die begleitende Hilfe von Personen aus unserem Mitarbeiterteam in Anspruch genommen werden.
Zu jedem Wohnraum in der Einrichtung gehört auch ein Eigengeldkonto, auf welches das Übergangsgeld eingezahlt und die beantragten Leistungen überwiesen werden können. Die erhaltenen Leistungen stehen den KlientInnen zur vollen Verfügung (kein Taschengeld). Sind Schwierigkeiten im Umgang mit den eigenen Finanzen vorhanden, so besteht in diesem Zusammenhang auch das Angebot der freiwilligen Geldverwaltung.
Die Einrichtung verfügt über eine freizeitpädagogische Fachkraft. Diese bietet werktags täglich verschiedene tagesstrukturierende Maßnahmen beitragsfrei an. Dadurch haben die Bewohner die Möglichkeit, verschiedene sinnvolle Freizeitangebote kennen zu lernen, Beziehungen zu anderen aufzubauen und ihren Tag besser zu strukturieren.
Fitnessraum: Die Einrichtung verfügt über einen kleinen Fitnessraum, der von den Bewohner nach Hinterlegung einer Kaution frei (24/7) genutzt werden kann.
Sport: Auf dem Außengelände befinden sich diverse Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung wie Basketball oder Tischtennis.
Grillecke: Ebenfalls ist im Außenbereich ein kleiner Grillplatz mit Nutzgarten vorhanden, der von jedem der Bewohner genutzt werden kann.
Wäsche: Zum Reinigen der eigenen Wäsche stehen zwei Waschmaschinen und Wäschetrockner unentgeltlich zur Verfügung. Zur Nutzung muss lediglich ein Termin vereinbart werden.
Ambulant Betreutes Wohnen nach § 113 SGB IX und § 67 SGB XII
Möchte ein Bewohner auch nach seinem Auszug in eigenen Wohnraum weiterhin durch die Einrichtung betreut werden, so ist dies durch die Anbindung an das Ambulant Betreute Wohnen nach § 113 SGB IX (z.B. bei Suchterkrankung) oder nach § 67 SGB XII (soziale Schwierigkeiten) möglich. Auf Wunsch kann dies durch dieselbe Person geschehen, die schon im teilstationären Wohnen für die zu betreuende Person zuständig war. Dazu wird ein neues Hilfeplanverfahren in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband in die Wege geleitet.
Eine Voraussetzung für die Aufnahme im betreuten Wohnen ist die schriftliche Bewerbung. Für Inhaftierte ist es vorteilhaft, dies von Anfang an mit Unterstützung des Sozialdienstes zu tun. Eine Bewerbung sollte aus folgenden Unterlagen bestehen: Anschreiben, Lebenslauf mit ggf. Suchtverlauf, letztes Urteil und (falls vorhanden) sämtliche Gutachten seitens der Justiz und psychologischen Diensten.
Eine weitere Voraussetzung ist das persönliche Vorstellungsgespräch in der Einrichtung. Für Inhaftierte sollte dazu eine Lockerung und Ausführung ermöglicht werden. Dieses Gespräch findet grundsätzlich unter vier Augen, ungefesselt und in einem unserer Büros statt. Die Büros verfügen über abschließbare und zum Teil durch Flughafenglas gesicherte Fenster. In manchen Fällen wird auch die Unterbringung bei einem Hafturlaub seitens der Einrichtung vorausgesetzt. Dies wird dann gesondert vereinbart.
Persönlicher Kontakt
Beratung und Wohnen
Telefon: 02331 13787
Telefax: 02331 181884
Teilstationäres und ambulantes Wohnen
Telefon: 02331 204346-1
Telefax: 02331 204346-9
Gesamtleitung
Bereich Sucht-/Straffälligenhilfe
Markus Stremmel-Thoran