Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März fordert der AWO-Bundesverband ein Bundesgesetz mit dem Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Nach wie vor fehlen rund 14.000 Schutzplätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen. Mehr als ein Viertel aller Frauen, die Schutz und Sicherheit, Beratung und Begleitung in einem Frauenhaus in Anspruch nehmen, müssen die Kosten anteilig oder sogar vollständig selbst bezahlen – für sich und für die mitbetroffenen Kinder. Diese Hürde hält viele Frauen davon ab, Hilfe und Sicherheit überhaupt in Anspruch zu nehmen. Kostenerstattungsstreitigkeiten zwischen Kommunen belasten Frauenhäuser finanziell jedes Jahr in erheblichem Maße. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Wir brauchen ein Gewalthilfegesetz, das bestehenden Missständen und Schutzlücken bundesweit entgegen wirkt - der Staat muss Gewaltschutz garantieren. Dabei sind alle staatlichen Ebenen in der Pflicht. Wir appellieren an die Abgeordneten im Bundestag, sich für ein Gewalthilfegesetz stark zu machen“.
Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes für Frauen bietet bundesweit in mehr als 40 Frauenhäusern und Schutzwohnungen sowie in Fachberatungs- und Interventionsstellen Beratung, Notfallhilfe und Schutz an. Das AWO-Frauenhaus im Märkischen Kreis ist Tag und Nacht telefonisch erreichbar: Tel: 02371-12585, Mail: frauenhaus@awo-ha-mk.de