Die über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erlassene Besuchseinschränkung vom 13.3.2020 ist mit einem novellierten Erlass vom 17.3.2020 dahingehend angepasst worden, so dass auch Besuchsverbote für Pflegeeinrichtungen ausgesprochen werden können.
Wir haben uns entschieden für das Helmut-Turck-Zentrum, ab dem 19.3.2020, die Besuchszeiten noch weiter einzuschränken, indem wir ein Besuchsverbot aussprechen.
Grund dieser restriktiven Maßnahme ist ausschließlich der Schutz aller Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen. Nicht unberücksichtigt sollte diese Maßnahme aber auch als Schutz für einen selbst verstanden werden.
Selbstverständlich ist ein Besuch in einer Krisensituation eines/einer Bewohners*in weiterhin im Einzelfall und unter Einhaltung aller erforderlichen Präventiv- und Schutzmaßnahmen im möglich.
Für Ihr Verständnis für diese Maßnahme bedanken wir uns bei Ihnen bereits an dieser Stelle.