02.04.2020
Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, muss auch in den Oster-ferien die Betreuung von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig und unab-kömmlich sind, sichergestellt werden.
Hierzu gelten die allgemeinen Regelungen gemäß der Information vom 14.03.2020 und die Aktualisierung vom 20.03.2020.
Zur Umsetzung durch die Träger, bzw. Kindertagespflegestellen gelten die Regelun-gen und Empfehlungen aus den Fachempfehlungen.
Zur Frage der Betreuung über die Osterfeiertage (Karfreitag bis Ostermontag) wird gesondert informiert.