Betreuung an den Osterfeiertagen

08.04.2020

Betreuung an den Osterfeiertagen (Karfreitag bis Ostermontag) von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)

Unter Bezugnahme auf die mit der Offiziellen Information vom 02.04.2020 angekündigte gesonderte Information zur Betreuung an den Osterfeiertagen wird Folgendes mitgeteilt:

Es müssen keine Betreuungsangebote vorgehalten werden, die nicht ohnehin auch im Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung bestehen.

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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