Der AWO Bundesverband begrüßt die angekündigte Anpassung der Regelsätze in der Grundsicherung ab dem 01.01.2024 um 12 Prozent ausdrücklich. Erwachsene erhalten demnach ab dem kommenden Jahr 61 Euro mehr als heute, für Kinder und Jugendliche soll der Regelsatz je nach Alter um 39, 42 bzw. 51 Euro steigen.
“Diese Maßnahme signalisiert eine längst überfällige Anerkennung der Bedarfe von Menschen in schwierigen finanziellen Situationen. Die Erhöhung ist die zweite im Jahresabstand und hat Auswirkungen auf Millionen von Betroffenen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, sowohl im Bürgergeld als auch in weiteren Leistungssystemen wie dem Asylbewerber-Leistungsgesetz oder dem Kinderzuschlag. Zudem startet so die gestern angekündigte Kindergrundsicherung auf höherem Niveau”, so Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, “Aber: Langfristig sollte dennoch das umgesetzt werden, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde: Die sachgerechte Neubemessung des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche. Und so richtig es ist, die Regelsätze zu erhöhen: Diese Erhöhung ist keine echte Neuberechnung, sondern nur eine Anpassung an die gestiegenen Kosten im Lebensalltag, damit das Existenzminimum nicht unterschritten wird”, so Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt.
AWO zur Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung: "Längst überfällig"
31.08.2023
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