Aktionstag der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Hagen – wieder stehen Mittelkürzungen für 2024 im Raum

04.09.2023

Viele neuzugewanderte Menschen sind oft gezwungen, sich in allen Lebensbereichen in ihrer neuen Heimat um- und neu zu orientieren. Da sie meistens einen individuellen Unterstützungsbedarf aufweisen und nicht allein mit ihren familiären, sozialen oder migrationsspezifischen Fragen gelassen werden sollten, bietet der Bund seit 2005 die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte ab 27 Jahren an. Dieses Angebot steht innerhalb von 3 Jahren nach Ankunft zur Verfügung und ist kostenlos.
In einer persönlichen Beratung werden die Ratsuchenden bei ihrer sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration unterstützt. Zusammen mit unserer Migrationsberaterin Frau Kuß versuchen sie ihre Problemsituation zu analysieren, nach Lösungen zu suchen und einen konkreten Umsetzungsplan zu erarbeiten. Dabei steht Frau Kuß unterstützend zur Seite und vermittelt bei Bedarf an andere Fachdienste weiter. Das MBE-Angebot zielt darauf ab, die Ratsuchenden zum selbständigen Handeln in allen Lebenslagen in ihrer neuen Heimat zu befähigen.

Qualität und Erfahrung benötigen jedoch grundsätzlich eine auskömmliche Refinanzierung und eine Aufstockung der Stellenanteile, wenn bestehende personelle und zeitliche Ressourcen nicht mehr ausreichen. Die MBE-Beratungsstelle in Hagen steht unter Druck, weil die Kapazitäten bei einer halben Stelle überschritten sind. Einerseits sind die Beratungen aufgrund der Komplexität der Lebenssituation vieler Ratsuchenden intensiver und zeitaufwendiger geworden. Andererseits steigt die Nachfrage weiterhin. 2022 und 2023 erfolgten große Zielgruppenerweiterungen der MBE. Zum einen handelt es sich um die Schutzsuchenden aus Afghanistan (die Ortskräfte) sowie aus der Ukraine (aufgrund des Krieges). Zum anderen können die Beratungsdienste seit Januar 2023 von den Personen in Anspruch genommen werden, die entweder Aussicht auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG haben oder die über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG verfügen.

Um die Arbeit der Migrationsberatungsstelle sicherzustellen und aufrechtzuerhalten, wird eine dauerhafte Aufstockung der Stellenanteile am Standort Hagen dringend benötigt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, damit das Angebot umgesetzt und eine Qualitätsweiterentwicklung sichergestellt werden kann. Zudem machen das steigende Beratungsaufkommen und vielfältigere Problemlagen der Ratsuchenden eine verlässlich und verstetigt finanzierte Beratungsstruktur unabdingbar. Das derzeitige Finanzierungsinstrument der einjährigen Projektförderung ist für Aufbau und Betrieb einer verlässlichen Beratungsstruktur nicht hilfreich. Ohne etablierte langfristig gesicherte Anlaufstelle für migrationsspezifische Anliegen sind eine professionelle Begleitung und gezielte Unterstützung der Ratsuchenden in ihrem Integrationsprozess nicht möglich!

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