Ändernug der ESF-Förderrichtlinie "Lebens- und erwerbsbezogene Weiterbildung"

29.06.2017

Mit Unverständnis nehmen wir zur Kenntnis, dass die ohnehin schon knappen Lehrerhonorare für Hauptschulabschlusskurse für benachteiligte Jugendliche als Bestandteil einer Richtlinienänderung, die voraussichtlich zum 01.07.2017 in Kraft treten soll, gekürzt werden. Die Vergütung der Lehrkräfte wird in der ESF-Förderrichtlinie für das Programm „Lebens- und erwerbsbezogene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung“ geregelt.

Als ESF-Verwaltungsbehörde hält das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die aktuell einheitliche Pauschale in Höhe von 39,50 € je Unterrichtsstunde für nicht mehr angemessen und kürzt die Pauschale für nebenamtlich durchgeführte Unterrichtseinheiten auf 19,75 €. Lediglich für hauptamtlich durchgeführte Kurse werden 41,00 € je Stunde festgesetzt.

Dies führt aus unserer Sicht zu negativen Auswirkungen in den Einrichtungen, unter denen nicht zuletzt auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere im laufenden Verfahren, zu leiden haben.

Im AWO-Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis sind nicht nur die Schulklassen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, sondern auch Kurse, die Flüchtlinge bei der Integration im Bereich Sprache, Aufnahme in den Arbeitsmarkt und hauswirtschaftliche Grundbildung begleiten sollten, betroffen.

Bisher war die Finanzierung, die in unserem Bildungswerk angesiedelt sind, einigermaßen auskömmlich. Daher ist eine Rücknahme dieses Beschlusses aus unserer Sicht dringend geboten.

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