Im Zuge unserer Erweiterungspläne für den Maßregelvollzug im Deerth kommen immer wieder Fragen auf, die wir Ihnen an dieser Stelle gerne beantworten möchten.

In den Maßregelvollzugseinrichtungen der AWO Hagen-Märkischer Kreis werden ausschließlich nur Patienten gemäß § 64 StGB behandelt. Hierbei handelt es sich um Personen, die wegen ihrer Suchterkrankung rechtswidrige Taten begangen haben. In der Regel waren sie zum Tatzeitpunkt aufgrund ihrer Erkrankung schuldunfähig. Die Kliniken sind fachlich nur für den Suchtbereich qualifiziert.
Nein. Sexualstraftäter und Straftäter mit schweren psychischen Störungen werden gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Diese Personen haben aufgrund einer psychischen Störung ihre Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet und sind deshalb für die Allgemeinheit gefährlich. Diese Personen wurden und werden in den Kliniken der AWO Hagen-Märkischer Kreis nicht behandelt.
Eine gemischte Unterbringung beider Patientengruppen ist fachlich obsolet und wird durch die Konzepte der AWO strikt abgelehnt. Der Beleihungsvertrag mit dem Land NRW sieht eindeutig nur die Erlaubnis zur Behandlung von Suchtpatienten gemäß § 64 StGB vor.
In den letzten 5 Jahren sind von den Patienten, die erfolgreich behandelt wurden und die ihre Therapie regulär abgeschlossen haben, durchschnittlich 2 Personen pro Jahr in Hagen wohnhaft geblieben. Die meisten entlassenen Patienten gehen wieder zurück in ihre ursprünglichen Heimatregionen. Patienten, welche die Behandlung nicht erfolgreich abschließen, gehen in eine geschlossene Einrichtung oder in Haft zurück, werden also nicht nach Hagen entlassen.
Da es sich bei der Planung der neuen Einrichtung um die Schließung der bestehenden Behandlungskette handelt, sind die Belegungszahlen aufeinander abgestimmt.
In die neue Einrichtung werden 42 Patienten aufgenommen, da die Folgeeinrichtung Klinik Deerth 40 Plätze hat. Im bestehenden Kreislauf kann so ein fließender Übergang sichergestellt werden.
Nein. Die Entlassungszahlen werden sich im Vergleich zur heutigen Situation nicht verändern, da sich die Kliniken Deerth und Volmeklinik nicht vergrößern. Die Patienten werden zukünftig nicht mehr aus den Kliniken der Landschaftsverbände in die Klinik Deerth aufgenommen, sondern direkt aus der Eingangseinrichtung verlegt.

Nein.
Bei allen unserer Einrichtungen handelt es sich grundsätzlich um therapeutische Einrichtungen zur Behandlung und Rehabilitation von suchtabhängigen Menschen.
Die im Maßregelvollzug nach § 64 StGB untergebrachten Patienten sind aufgrund ihrer Suchterkrankung in der Regel schuldunfähig oder vermindert schuldfähig. Sie haben daher Anspruch auf psychiatrische und psychologische Behandlung. Diese erfolgt durch multiprofessionelle Behandlungsteams (Ärzte, Psychologen, Spezialtherapeuten, Pflege- und Erziehungsdienst, Sozialarbeiter, Ergotherapeuten, etc.) sowie spezialisierte Behandlungskonzepte.
Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum Strafvollzug, in dem schuldfähige Personen zum Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten untergebracht werden. Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient zwar dem Ziel, Gefangene zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, doch spielt hier der konzeptionelle Behandlungsteil wie im Maßregelvollzug nur eine sehr untergeordnete Rolle.
Mit dem Bau der Eingangseinrichtung wird der bereits bestehende Therapiekreislauf notwendigerweise sinnvoll geschlossen. Aus konzeptioneller Sicht benötigt die Klinik Deerth einen geschlossenen Bereich als Aufnahme/-Kriseninterventionsstation direkt neben der Klinik Deerth, der in etwa der gleichen Platzzahl entspricht. Nur durch möglichst abgestimmte Verweildauern kann ein kontinuierlicher Verlaufs- und Verlegungsfluss gewährleistet werden. Im Moment werden die Patienten noch aus den Einrichtungen der Landschaftsverbände aufgenommen oder in Krisensituationen wieder dorthin zurückverlegt. Dies stellt jedes Mal eine Therapieabbruchsituation für die Patienten dar und gefährdet bzw. verlängert die weitere Unterbringung. Hinzu kommt, dass die Kliniken über ganz NRW verstreut sind und Verlegungen jedes Mal mit einem enorm hohen materiellen sowie personellen Aufwand verbunden sind. Baut man komplett neue Standorte, sind immer alle Therapiephasen, wie in der Grafik dargestellt, baulich vorhanden. Dieser Therapiebaustein muss im Deerth noch ergänzt werden.
Am Anfang einer Behandlung sind suchtmittelabhängige Patienten häufig noch instabil und verfügen nicht über eine ausreichende Behandlungsmotivation. Würde man sie zu diesem Zeitpunkt in einer offenen Einrichtung behandeln, würde das Risiko bestehen, dass sie die Therapie abbrechen und die Klinik unerlaubterweise verlassen. Daher ist es sinnvoll sie zu diesem Zeitpunkt noch geschlossen unterzubringen. Gleiches gilt für Phasen, in denen es zu persönlichen Krisen kommen kann und eine Substanzmittelrückfälligkeit zu befürchten ist. Auch dann ist die Behandlung bis zum Abklingen der Krisensituation im geschlossen Bereich angezeigt.
Formal bedeutet ‚geschlossen‘, dass die Gebäude und der Zaun so beschaffen sein müssen, dass ein Entweichen aus der Behandlung unmöglich wird. Für die Gebäude- und Zaunsicherung gibt es Vorschriften, die durch das Land NRW vorgegeben sind. Diese müssen durch die AWO als Betreiber eingehalten werden.
Im Rahmen der Behandlung lernen die Patienten sich mit ihrem Suchtverhalten und auch mit den begangenen Straftaten selbstkritisch auseinanderzusetzen sowie alternative funktionale Verhaltensweisen aufzubauen. Dies geschieht im Rahmen von Einzel- und Gruppentherapien, Ergo- und Arbeitstherapien, Soziomilieutherapien, Sozialberatungen, Sporttherapien etc. Im Laufe der Behandlung lernen die Patienten eine verbesserte Selbstregulation, eine Distanzierung gegenüber Suchtmitteln und eine gesunde Lebensführung. Es werden soziale sowie berufliche Perspektiven entwickelt und die neuen Verhaltensweisen lebensnah erprobt und eingeübt, sodass sie sich festigen und vor Substanzmittelrückfällen schützen.
Die Behandlung im Rahmen des Maßregelvollzugs ist deshalb so erfolgreich, weil sie einige Monate dauert. Im Durchschnitt liegen die Behandlungszeiten bei ca. 3 Jahren.
Nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug werden die Patienten dann aber noch durchschnittlich weitere 5 Jahre durch Sozialarbeiter betreut. Diese erfolgt im Rahmen von richterlichen Weisungen über die forensische Nachsorgeambulanz der Volmeklinik.
Sucht ist eine psychische Erkrankung und dass es hier immer wieder mal zu Rückfällen kommen kann ist medizinisch völlig normal. Im Rahmen des Maßregelvollzugs geht es besonders darum, dass aus einer Substanzmittelrückfälligkeit heraus keine erneuten Straften mehr begangen werden.
Unsere und andere Untersuchungen haben ergeben, dass der Erfolg einer Maßregelvollzugsbehandlung eindeutig belegt ist. Eine Rückfälligkeit in straffälliges Verhalten wurde bei deutlich weniger als der Hälfte der entlassenen Patienten registriert. Selbst bei denen, die erneut rechtwidrige Handlungen vollzogen haben, kam es nur bei einem Bruchteil zu der Notwendigkeit von erneuten Inhaftierungen. Insgesamt kann also von einem klaren Therapieerfolg gesprochen werden.
Es werden ca. 50 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Da im Schichtbetrieb gearbeitet wird, verteilt sich der zu erwartende Verkehrsfluss über den ganzen Tag. Anlieferungen werden im Vergleich zum derzeitigen Anlieferverkehr nicht erheblich zunehmen, da dann größere Mengen pro Anlieferungsvorgang bestellt werden.
Wie auch bei anderen Baumaßnahmen trägt der Bauherr, in diesem Falle die AWO, die Kosten für Straßenschäden, die im Zuge der Arbeiten entstehen.

Die Wege bleiben in ihrer derzeitigen Form erhalten. Der Premiumwanderweg verliert sein Siegel nicht.
Nein. Es wird eine dezente Wegebeleuchtung auf dem Gelände geben.
Ca. 5,50m. Der Zaun soll aus Gründen des Vogelschutzes nicht aus Plexiglas gefertigt werden.
Material: Crapalgewebe (Drahtgeflecht). Das Crapalgewebe ist für Vögel sichtbar und verhindert ein ‚Gegenfliegen‘.
Da das Gelände nicht eben ist, wird der Zaun in den Hang integriert, sodass er sich besser in das Landschaftsbild einfügt. An anderen Stellen sollen bestehende Erderhöhungen vor dem Zaun bepflanzt bzw. Erhöhungen mit Bepflanzung geschaffen werden, sodass auch hier eine landschaftlich verträgliche Integration möglich wird.
Auf jeder Seite des Zaunes muss eine 5 m breite Fläche frei von hohem Bewuchs gehalten werden. Dies ist eine Vorgabe des Landes.
Bei einem geforderten Abstand von 20 m zum vorhandenen Waldbestand und einer Wegbreite von ca. 5 m liegt der Zaun somit 15 m vom Premium-Wanderweg entfernt.

Der Zaun wird nach Vorschrift des Landes NRW gebaut. Laut den zuständigen Sicherheitsbehörden ist der Zaun ausbruchssicher.
Nein, wenn ja, nur in Begleitung von Personal.
Nein. Das bestehende Personal aus den Berufsgruppen der Pflege, Medizin, Sozialarbeit und Arbeitstherapie wird entsprechend geschult. Es wird kein bewaffnetes Personal geben.
Die Fragestellung wurde sehr intensiv und ausführlich geprüft. Alternative Standorte kommen deshalb nicht in Frage, weil die geplante Eingangseinrichtung als solche wirtschaftlich nicht solitär betrieben werden kann. Dafür müsste sie 100 Patienten Platz bieten. Dies wären aber zu viele Patienten für die bestehenden Einrichtungen, die nicht erweitert werden sollen. Nur direkt neben der Klinik Deerth besteht die Möglichkeit Personal übergreifend einzusetzen, sodass sich die Einrichtung überhaupt wirtschaftlich betreiben lässt. Weitere Gründe für den Standort neben der bestehenden Klinik Deerth sind:
- Eine gleiche Standortumgebung führt bei den Patienten zu größerer Identifikation und Behandlungsakzeptanz. Dadurch können Therapieabbrüche vermieden und kürzere Verweildauern erreicht werden.
- Die neue Klinik soll so konzipiert werden, dass Arbeitstherapie, Schulungsräume, Psychoedukation, Sporttherapie, medizinische Versorgung etc. gebäudeübergreifend realisiert werden können. Auch wenn Patienten im Behandlungsverlauf von dem geschlossenen in den offenen Bereich verlegt werden, sollen sie an den differenzierten Therapieangeboten weiter teilnehmen können. Dies ist nur gewährleistet, wenn diese fußläufig in wenigen Minuten erreicht werden können. Dadurch wird Behandlungskontinuität sichergestellt und das Krisenrisiko verringert.
- Kurze Wege stellen unverzichtbare enge personelle Vernetzungsmöglichkeiten zwischen den Einrichtungen sicher. Beide Einrichtungen müssen wegen ihrer geringen Größe jederzeit gegenseitig auf personelle Ressourcen zurückgreifen können.
- In eventuell auftretenden Krisensituationen müssen nur noch in Ausnahmefällen extrem aufwändige Verlegungen an andere Standorte erfolgen.
Nein. Durch die Erweiterung entsteht ein Behandlungskreislauf, der auch wirtschaftlich tragbar ist. Ein weiterer Ausbau ist nicht vorgesehen.
Mit dem Baubeginn ist nicht vor 2018 zu rechnen.
Das zu bebauende Gelände befindet sich bereits seit 2012/2014 im Besitz der Arbeiterwohlfahrt.
Aktuell arbeiten ca. 40 Personen in der Fachklinik Deerth.
Durch die Erweiterung werden mindesten 50 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Hagen geschaffen.
Das erste Grundstück wurde bereits 2012 im Zusammenhang mit der Renovierung der bestehenden Klinik Deerth gekauft, um die Wegerechte der Klinik zu sichern, die bis dahin noch bei der Stadt Hagen lagen. Dieses Grundstück umrundet die Klinik Deerth und grenzt nur an einer schmalen Stelle an das zweite Grundstück. Der Grundstückskauf in 2012 steht somit in keinem Zusammenhang mit den Erweiterungsplänen.
Beim zweiten Grundstück, das 2014 erworben wurde, handelt es sich um eine Fläche, die bereits vorher schon von der AWO als Schafswiese und Außengelände der Klinik genutzt wurde. Rechtlich gesehen handelt es sich bei diesem Grundstück um eine Waldfläche.
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