Wir bieten Bildungsurlaub zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Lebensqualität sowie zur Erhaltung der Arbeitskraft an. Dies bedeutet, Sie haben Anspruch auf bis zu fünf Tagen Freistellung durch Ihren Arbeitgeber als Angestellte / Angestellter (mit Ausnahme als Beamt*in), während ihr Lohn weitergezahlt wird. Diese Bildungsurlaubstage werden nicht auf Ihren sonstigen Urlaub angerechnet. Es gilt eine besondere, aber nicht komplizierte Antragstellung gegenüber dem Arbeitgeber.
Wir beraten Sie gerne dazu.
Die Kosten für den Bildungsurlaub tragen Sie selbst.
Bildungsurlaub
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02371 21926-15
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