Betretungsverbot von Kitas und Betreuungsangebote für Kinder von Schlüsselpersonen

15.03.2020

Liebe Eltern,

heute Nacht hat die Landesregierung ihren Erlass zum Betretungsverbot für alle Kitas in NRW konkretisiert. Die Präzisierung bezieht sich insbesondere auf jene Kinder, die weiter betreut werden dürfen.
Hier gilt:
• Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind;
• Schlüsselpersonen sind laut Erlass: „Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.“
• Kinder dürfen nicht gebracht werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen;
• Kinder dürfen nicht gebracht werden, wenn sie wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder standen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen;
• Kinder dürfen nicht gebracht werden, wenn sie sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/…/Neuartiges_Coronavi…/Risikogebiete.html), es sei denn, dass 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Die Bescheinigung des Arbeitgebers, dass es sich bei den Eltern um Schlüsselpersonen handelt, soll bis Mittwoch, den 18.03.2020 vorgelegt werden. Hier will die Landesregierung schnellstmöglich ein Muster zur Verfügung stellen.

Den Wortlaut der Offiziellen Information des Landes NRW zur Umsetzung des Betretungsverbotes von Kitas und zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen finden Sie zum Download auf unserer Startseite.