Hochwasserhilfe-Büro Hagen

04.11.2021

Das Hochwasser hat im Juli 2021 viele Hagener*innen schwer getroffen. Die Betroffenen können seit dem 17. September (bis zum 30. Juni 2023) über ein Online-Förderportal Anträge auf staatliche Unterstützung stellen. Alle Informationen findet man auf der Seite des Landes NRW (www.land.nrw/wiederaufbauhilfe).

Um Anträge stellen zu können, benötigt man daher die notwendige technische Ausstattung. Damit denjenigen geholfen werden kann, die diese Möglichkeit nicht haben oder bei der Antragstellung Unterstützung brauchen, haben die in Hagen vertretenen Wohlfahrtsverbände AWO, Caritas, Diakonie und DRK, in Abstimmung mit der Stadt Hagen, in der Grabenstraße 13 ein zentrales Hochwasserhilfe-Büro eingerichtet.

Vor Ort stehen Mitarbeiter*innen der Verbände bereit, um einerseits bei der Beantragung der staatlichen Hilfen zu unterstützen und andererseits, nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen, auch mit Spendenmitteln zu helfen. So kann im Einzelfall der erforderliche Eigenanteil, der bei der staatlichen Hilfe 20 % beträgt, aufgestockt werden. Die Spenden speisen sich zum einen aus den überregionalen, internationalen Spendentöpfen, wie

Aktionsbündnis Katastrophenhilfe und Aktion Deutschland hilft, der Verbände und aus Einzelspenden.

Neben der finanziellen Unterstützung legen die Wohlfahrtsverbände auch einen Schwerpunkt auf die psychosoziale Beratung der Betroffenen, sowie die technische Unterstützung beim Wiederaufbau.

Das Hochwasserhilfe-Büro ist bis mindestens Ende 2022 besetzt und unter der zentralen Rufnummer
02331 / 340990 erreichbar. Alle Mitarbeiter*innen erhalten auch personalisierte Emailadressen, sodass Termine individuell vereinbart werden können. Eine Beratung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich, da jede Antragstellung ein wenig Zeit in Anspruch nimmt.

Hilfesuchende können ihren Besuch gut vorbereiten, indem sie folgenden Unterlagen mitbringen:

  • E-Mail-Adresse zur Registrierung
  • Personalausweis oder sonstiges Dokument zur Identifizierung
  • Steuer-Identifikationsnummer und die der im Haushalt lebenden Angehörigen (der Steuerklärung oder Gehaltsmitteilung zu entnehmen, ansonsten über den Bürgerservice der Stadt zu erfragen)
  • Kontoverbindungsdaten
  • Vollmacht, falls man mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt wurde
  • Angaben zum Grundstück aus dem Grundbuch – Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurnummer (sofern bekannt)
  • Aufstellung der Schäden oder ein Gutachten über den Schaden (ab einer Schadenssumme von 50.000 Euro erforderlich) oder die Schadensdokumentation der Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
  • Ablehnung Versicherung, sofern vorhanden
  • Angaben zu erhaltenen Spenden
  • Bescheinigung über erhaltene Soforthilfe
  • Antrag oder Bescheinigung über andere öffentliche Förderungen – beispielsweise BEG-Förderung, die ergänzend beantragt oder bewilligt wurde
  • Planungsunterlagen für den Wiederaufbau oder einen Ersatzneubau, sofern bereits vorhanden
  • Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde, wenn denkmalpflegerischer Mehraufwand beantragt wird
  • Im Einzelfall erforderliche Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung)
  • Bei Geltendmachung von Einkommenseinbußen (Mietausfälle bzw. Verringerung von Mieteinnahmen) = Kostengutachten sowie einen Nachweis über die vermieteten Einheiten im Schadenszeitpunkt

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