Frühkindliche Bildung, Lösung des Fachkräftemangels an Kitas und Schulen und eine verbesserte Ganztagsbetreuung im Grundschulalter: Das sind drei der Maßnahmen, die sich in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion unter dem Titel „Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen“ finden und die am heutigen Montag in einer öffentlichen Anhörung beim zuständigen Bundestagsausschuss diskutiert wurden. Mehrfach gefordert wurde bei der Anhörung auch eine Beteiligung des Bundes an den Kitakosten, die Stärkung von Sprach-Kitas und eine Beachtung regionaler Unterschiede bei der frühkindlichen Bildung. Kritisiert wurde vor allem, dass die von der Union vorgeschlagenen Maßnahmen unter einem Finanzierungsvorbehalt stünden.
Alexander Nöhring vom AWO Bundesverband kritisierte, dass in dem Antrag die Forderung nach einem „Kinderzukunftsprogramm“ von vornherein eingeschränkt werde durch den Zusatz, dies alles sei nur „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ umzusetzen. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, für die dafür notwendigen Haushaltsmittel zu sorgen, sei es durch Maßnahmen der finanziellen Umverteilung oder durch Steuern, sagte er.
In einer schriftlichen Stellungnahme fordert der AWO-Bundesverband
• die deutliche Erhöhung der Haushaltsmittel auf Bundesebene für Bildung sowie die gleichzeitige Einführung einer echten und auskömmlichen Kindergrundsicherung,
• die Initiierung eines echten Nationalen Bildungsgipfels unter der Schirmherrschaft der Bundesregierung und
• die stärkere Unterstützung der Kommunen für die Entwicklung bzw. den Ausbau kommunaler Netzwerkstrukturen für gutes und gesundes Aufwachsen.
„Hinsichtlich notwendiger Unterstützungs- und Entlastungsstrukturen für Familien erkennt die AWO jedoch kein Erkenntnis-, sondern mit unzureichender und oft kurzfristiger Finanzierung ein deutliches Umsetzungsdefizit. Um Familien zeitgemäß und wirksam zu unterstützen, bedarf es langfristiger Strategien und Programme, die über die jeweiligen Wahlperioden hinausgehen. Daher regen wir an, nicht allein die Frühen Hilfen kontinuierlich und ausreichend zu finanzieren, sondern die Finanzierung familienunterstützender und sozialstaatlicher Handlungen in ganzer Breite als eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen dauerhaft und auskömmlich sicherzustellen.“